Ausbildungsleitung (Deutschland /Übersee)
für die Priesterinnenausbildung:
Derzeit wird an einer Übersetzung der überarbeiteten Priesterinnenausbildung und deren Themen und Standards gearbeitet. Sobald sie fertig ist, werden wir sie in die Homepage versuchen einzupflegen.
Frau Dr. Patricia Fresen und weitere Frauen
Anmeldung: p.fresen@alice.de
Theologinnen können eine Kurzausbildung absolvieren.
Frauen aus Europa, die über einen kirchlichen Background verfügen (Gemeindehelferinnen, Krankenpflegerinnen, Pastoralreferentinnen, Hospizhelferinnen oder Seelsorgerinnen) sind eingeladen, an den Ausbildungskursen 3 mal im Jahr teilzunehmen.
Frauen aus den anderen Ländern der Erde können an der Ausbildung über Fernkurse teilnehmen.
Besprechen Sie Ihre Wünsche und Ziele mit Frau Dr. Patricia Fresen.
Ausbildungsleitung (Österreich)
"Frauen für Weiheämter"
Ausbildungsleiterin: Christine Mayr-Lumetzberger
1. Ziel, Voraussetzungen und Grundprinzipien der Ausbildung
1.1 Ziel der Ausbildung
1.2 Voraussetzungen für die Teilnahme
1.3 Grundprinzipien der Ausbildung
2. Inhalte
der Ausbildung
3.
Berufungsgeschichte
Jede Teilnehmerin schreibt ihre persönliche Berufungsgeschichte. Eine Besprechung der Berufungsgeschichten in der Gruppe soll dem Austausch persönlicher Erfahrungen dienen und die eigene Reflexion
über die Berufung intensivieren. Im übrigen werden die Berufungsgeschichten absolut vertraulich behandelt.
4. Bausteine
und Ausbildungseinheiten
4.1 Grundstruktur der Ausbildungseinheiten
Die Bausteine für die Einheiten stehen jeweils unter einem Thema, mit dem versucht wird, viele einzelne Elemente zu vernetzen. Die Themenstellung soll jedoch flexibel gehandhabt werden: je nach
Bedürfnis, Verlangen und Interesse der Frauen können die Themen abgeändert, gekürzt oder erweitert werden.
4.2 Ausbildungseinheiten
1. Einheit:
"Ich steh vor dir mit leeren Händen am Anfang eines Weges"
2. Einheit:
"Prophetin durch die Taufe"
3. Einheit:
"Frauen gehen uns voran"
4. Einheit:
"Das Feuer der Ruach hat mich hergetrieben"
5. Einheit:
"Du reichst mir das Brot und füllst mir den Becher"
6. Einheit:
"Befähigt zum Neubeginn"
7. Einheit:
"Gott hat mir einen Liebsten geschenkt"
8. Einheit:
"Da hast du mein Klagen in Tanzen verwandelt"
9. Einheit:
"Du hast mich gerufen, ich bin gekommen"
10. Einheit:
"Ich breite meine Hände aus und weiß, dass du sie füllst"
Kriterien für Qualität und Glaubwürdigkeit priesterlicher Arbeit
Die als römisch-katholische Priesterinnen ordinierten Frauen haben - weil contra legem geweiht und von der Kirche reflexartig exkommuniziert - keinen institutionellen Rückhalt bei der
Kirchenleitung. Daher müssen die Priesterinnen eine selbst definierte Identität und ein eigenständiges Aufgabenverständnis entwickeln, jede für sich. Es ist notwendig, die qualitätvolle Wahrnehmung
kirchlicher Ämter als wichtige Grundlage der priesterlichen Tätigkeit sicherzustellen. Als Maßstab zu Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer geweihten Person oder einer Kandidatin dienen folgende
Kriterien:
1. Kommunikationsverhalten
PriesterInnen sollen BrückenbauerInnen sein, Selbstdarstellung gehört nicht zum priesterlichen
Dienst. Deshalb ist das kommunikative Verhalten in Gremien und Gesprächskreisen von größter Bedeutung, insbesondere die Fähigkeit zum Zuhören und gestellte Fragen aufzugreifen.
Die Fähigkeit zur Teamarbeit muss eine Selbstverständlichkeit sein, da der/die SeelsorgerIn im dritten Jahrtausend mit mündigen Gläubigen zusammenarbeiten muss. Für die Bewältigung von Konflikten ist
– unabhängig vom Grad der eigenen Betroffenheit – Sachlichkeit in der Diskussion, Ausschaltung eigener persönlicher Eitelkeiten, sowie Beweglichkeit und Kompromissfähigkeit
gefordert.
2. Umgang mit der persönlichen Situation
Die meist rückhaltlose und oft ungesicherte Situation von Priesterinnen in der Kirche
von heute stellt hohe Anforderungen an die betroffenen Personen. Von besonderer Bedeutung ist daher die Fähigkeit, mit schwierigen persönlichen Situationen und auch mit Verletzungen spirituell und
damit auch konstruktiv umzugehen. Larmoyanz vermittelt keine Hoffnung und darf daher im priesterlichen Wirken nicht im Vordergrund stehen.
3. Loyalität zur Kirche
Über aller Selbständigkeit des Denkens und berechtigter Kirchenkritik wird eine Grundhaltung der
Loyalität zu römisch-katholischen Kirche und gebührender Respekt vor der kirchlichen Autorität gefordert. Die persönliche Beziehung zur Institution Kirche soll von Verständnis und Achtung der
historisch gewachsenen Organisationskultur geprägt sein und dadurch zu klugem und besonnenem Verhalten in der Verfolgung eigener Ziele innerhalb der Kirche anleiten.
4. Sexuelle Orientierung
Die sexuelle Orientierung einer Priesterin oder Kandidatin ist kein Kriterium zur Beurteilung ihrer
Eignung für eine geistliche Funktion. Es ist für die christliche Auffassung und die Professionsethik des Weiheamtes nicht relevant, wen man liebt, sondern mit welcher Qualität und Reife man
das tut. Deshalb ist die persönliche sexuelle Orientierung in jedem Falle als sekundär hinter dem geistlichen Amt und der Aufgabe zurückzustellen. Es ist nicht gutzuheißen, wenn eine geweihte Person
ihre erotisch-sexuelle Orientierung herausstellt und im Hinblick auf die öffentliche Aufmerksamkeit instrumentalisiert.
5. Kompetenz
Für die Eignung einer Person zum priesterlichen Dienst ist eine theologische Ausbildung vorauszusetzen, die aber
nicht zwingend akademisch sein muss. Im Sinne der Glaubwürdigkeit der Person wird der Lebenserfahrung die größere Bedeutung beigemessen. In jedem Falle wird aber eine hohe liturgische Kompetenz
gefordert. Von jeder Kandidatin / Diakonin / Priesterin / Bischöfin wird umfassende praktische Erfahrung auf pastoralem Gebiet erwartet.
6. Geistliches Leben
Von jeder Kandidatin und jeder geweihten Person wird eine Verankerung im katholischen Glauben und eine
daran ausgerichtete Lebensführung als selbstverständlich erwartet. Jede nach geistlichem Leben strebende Person sei aber verpflichtet, sich einem ständigen geistlichen Begleiter anzuvertrauen und
sich regelmäßig mit ihm/ihr über den eigenen geistlichen Weg auszutauschen.
Diese Kriterien sind als Richtlinie zu verstehen und können in begründeten Fällen nach Beratungen entsprechend angepasst werden.