27. Januar 2003 Vatikan-Dekret bestätigt nochmals: 'Priesterinnen'
sind exkommuniziert
(12:44 Uhr)
Am 29. Juni 2002 hat der Gründer einer schismatischen Gemeinschaft namens Romulo Antonio Braschi versucht, den katholischen Frauen Christine Mayr-Lumetzberger, Adelinde Theresia Roitinger, Gisela Forster, Iris Müller, Ida Raming, Pia Brunner e Dagmar Braun Celeste, die unter dem Namen Angela White auftrat, die Priesterweihe zu erteilen. Im Anschluss an die vorausgehenden Stellungnahmen des Bischofs von Linz und der Österreichischen Bischofskonferenz veröffentlichte die Kongregation für die Glaubenslehre am 10. Juli 2002 eine Erklärung, in der sie die genannten Personen verwarnte, dass sie mit der Exkommunikation bestraft würden, wenn sie nicht bis zum 22. Juli 2002 die Nichtigkeit der empfangenen "Weihe" anerkennen und für das bei den Gläubigen verursachte Ärgernis um Verzeihung bitten. Weil diese kein Zeichen der Reue zeigten, bestätigte die Kongregation mit Dekret vom 5. August 2002, dass der "weihende" Bischof, da Schismatiker, bereits zuvor exkommuniziert war, und verhängte über die oben erwähnten Personen die dem Heiligen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation; zugleich brachte sie ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass diese den Weg der Umkehr finden. Die betroffenen Personen veröffentlichten daraufhin Briefe und Interviews, in denen sie sich von der Gültigkeit der empfangenen "Weihe" überzeugt erklärten. Sie verlangten eine Änderung der endgültigen Lehre, gemäß der die Priesterweihe ausschließlich Männern vorbehalten ist, und bekräftigten, dass sie die "Messe" und andere "Sakramente" für kleine Gruppen feiern. Mit Schreiben vom 14. August 2002 beantragten sie die Abänderung des Exkommunikationsdekretes, und mit Schreiben vom 27. September 2002 legten sie mit Hinweis auf die cann. 1732-1739 CIC Beschwerde gegen das genannte Dekret ein. Am 21. Oktober 2002 wurde ihnen mitgeteilt, dass ihre Anfragen den zuständigen Instanzen vorgelegt würden. Der Antrag auf Abänderung des Dekrets sowie der Rekurs wurden am 4. und 18. Dezember 2002 von der Ordentlichen Versammlung der Kongregation geprüft. An den Sitzungen nahmen die in Rom ansässigen Mitglieder der Kongregation teil, nämlich die Kardinäle Joseph Ratzinger, Alfonso López Trujillo, Ignace Moussa I. Daoud, Giovanni Battista Re, Francis Arinze, Jozef Tomko, Achille Silvestrini, Jorge Medina Estévez, James Francis Stafford, Zenon Grocholewski, Walter Kasper, Crescenzio Sepe und Mario Francesco Pompedda sowie die Bischöfe Tarcisio Bertone SDB und Rino Fisichella. Bei diesen Zusammenkünften wurde kollegial entschieden, den genannten Rekurs zurückzuweisen. In der Angelegenheit ist nämlich eine hierarchische Beschwerde nicht zulässig, weil das Exkommunikationsdekret von einem Dikasterium des Heiligen Stuhles ausgestellt wurde, das im Namen des Papstes handelt (vgl. can. 360 CIC). Um jeden Zweifel in der Sache zu beseitigen, hielten es die Mitglieder der Kongregation für notwendig, einige grundlegende Punkte noch einmal zu bekräftigen. 1. Klar festzuhalten ist, dass es sich bei dem vorliegenden Fall nicht um eine Tatstrafe handelt, die durch das Begehen einer vom Gesetz ausdrücklich festgelegten Straftat eintritt, sondern um eine Spruchstrafe, die nach der gebotenen Verwarnung der Täter verhängt wurde (vgl. cann. 1314; 1347 § 1 CIC). Gemäß can. 1319 § 1 CIC hat diese Kongregation die Vollmacht, durch Verwaltungs-befehl bestimmte Strafen anzudrohen. 2. Die besondere Schwere der vorgenommenen Handlungen ist offenkundig und weist verschiedene Aspekte auf. a) Der erste Aspekt ist schismatischer Natur: Die genannten Frauen ließen sich von einem schismatischen Bischof "weihen" und traten, ohne sich formell seinem Schisma anzuschließen, in eine Mittäterschaft mit dem Schisma. b) Der zweite Aspekt ist lehrmäßiger Natur: Sie leugnen formell und hartnäckig die Lehre, die von der Kirche immer gelehrt und gelebt und von Johannes Paul II. in endgültiger Weise vorgelegt wurde, dass nämlich "die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden" (Apostolisches Schreiben Ordinatio sacerdotalis, Nr. 4). Die Leugnung dieser Lehre ist als Ablehnung einer Wahrheit, die zum katholischen Glauben gehört, zu qualifizieren und verdient deshalb eine gerechte Strafe (vgl. can. 750 § 2; 1371 1° CIC; Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Ad tuendam fidem, Nr. 4A). Indem die betroffenen Personen diese Lehre ablehnten, behaupteten sie darüber hinaus, dass das päpstliche Lehramt nur verbindlich sei, wenn es auf einer Entscheidung des Bischofskollegiums basiere, vom sensus fidelium getragen sei und von maßgebenden Theologen angenommen werde. Auf diese Weise widersprechen sie der Lehre über das Lehramt des Nachfolgers Petri, die vom Ersten und vom Zweiten Vatikanischen Konzil vorgelegt wurde, und anerkennen faktisch nicht die Unabänderlichkeit der Äußerungen des Papstes über Lehren, die in endgültiger Weise von allen Gläubigen zu halten sind. 3. Die Weigerung, dem von der Kongregation angedrohten Strafbefehl nachzukommen, wird dadurch erschwert, dass einige der genannten Personen dabei sind, Gruppen von Gläubigen zu bilden - in offenem und faktisch sektiererischem Ungehorsam gegenüber dem Papst und den Diözesanbischöfen. Wegen der Schwere dieser Widersetzlichkeit (vgl. can. 1347 CIC) ist die verhängte Strafe nicht nur gerecht, sondern auch notwendig, um die rechte Lehre zu verteidigen, die Gemeinschaft und die Einheit der Kirche zu wahren und das Gewissen der Gläubigen zu orientieren. 4. Die oben erwähnten Mitglieder der Kongregation für die Glaubenslehre bekräftigen deshalb das Exkommunikationsdekret, das am 5. August 2002 ausgestellt wurde, und stellen noch einmal klar, dass die versuchte Priesterweihe der genannten Frauen nichtig und ungültig ist (vgl. can. 1024 CIC) und deshalb auch die dem priesterlichen Amt eigenen Handlungen, die von ihnen vorgenommen wurden, nichtig und ungültig sind (vgl. cann. 124; 841 CIC). Als Folge der Exkommunikation ist ihnen untersagt, Sakramente oder Sakramentalien zu spenden, Sakramente zu empfangen und irgendeine Funktion in kirchlichen Ämtern, Diensten oder Aufgaben auszuüben (vgl. can. 1331 § 1 CIC). 5. Zugleich bringt die Kongregation erneut ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass die betroffenen Personen, erleuchtet durch die Gnade des Heiligen Geistes, den Weg der Umkehr zur Einheit im Glauben und zur Gemeinschaft mit der Kirche finden, die sie durch ihr Handeln verletzt haben. Papst Johannes Paul II. hat das vorliegende Dekret, das in der Ordentlichen Versammlung dieser Kongregation beschlossen worden war, in der dem unterzeichneten Kardinalpräfekten am 20. Dezember 2002 gewährten Audienz gebilligt, die Nr. 4 in forma specifica approbiert und die Veröffentlichung des Dekrets angeordnet. Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, dem 21. Dezember 2002.
+ Joseph Card. Ratzinger
+ Tarcisio Bertone, S.D.B |
27. Januar 2003 Stellungnahme
Gruppe: Weiheämter für Frauen
Sprecherin für Österreich: Christine Mayr-Lumetzberger
Sprecherin für Deutschland: Dr. Gisela Forster
S T E L L U N G N A H M E am 27.1.2003 nachts als
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P R E S S E E R K L Ä R U N G ZUR
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"Bestätigung der Exkommunikation", Herausgeber Joseph Card. Ratzinger
Am 27.1.2003 nachmittags wurde über die Nachrichtenagenturen der Welt
verbreitet, dass seine Eminenz Joseph Kardinal Ratzinger im Namen der
römischen Glaubenskongregation im Pressesaal des Vatikans ein
Schriftstück
a u s h ä n g e n ließ,
mit dem Inhalt, dass die 7 Frauen, die am 29. Juni 2002 auf einem
Donauschiff die Priesterinnenweihe empfingen,
endgültig exkommuniziert sind.
Keiner von uns Frauen wurde ein Schreiben zugeschickt. Keine von uns
wurde mündlich oder schriftlich informiert.
Der Gewaltakt gegen die Frauen wurde von 13 Kardinälen und zwei
Erzbischöfen vollzogen. Frauen waren an den Entscheidungen nicht
beteiligt.
Neu ist, dass Papst Johannes Paul II persönlich in das Verfahren mit
einbezogen wurde, er persönlich hat die Veröffentlichung des Dekrets der
endgültigen Exkommunikation angeordnet, heißt es.
Alle 16 beteiligten höchsten römisch-katholischen Würdenträger, die die
römisch-katholische Kirche bieten kann, drückten in dem Schlußwort des
Dekrets ihre "Hoffnung" aus:
Dass die Frauen den Weg zur Umkehr, zur Einheit im Glauben und zur
Gemeinschaft mit der Kirche finden...
WIR FRAUEN ANTWORTEN HIERAUF:
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Wir sind über das Vorgehen des Vatikans tief erschüttert und von den
harten Worten schwer getroffen. Fortwährend hatten wir gehofft, dass die
höchsten Würdenträger des Vatikans einen Schritt in Richtung Anerkennung
der Frau und Berücksichtigung der Frau in allen kirchlichen Ämtern
gehen würden. Es war zwar nicht zu erwarten, dass bei Kardinälen ein
Prozess hin zu einer Gleichberechtigung der Frau einsetzen würde, aber
es wurde doch erhofft, dass sie als Männer nach all unseren Appellen und
Schreiben lernen würden, die Würde der Frauen ohne Einschränkungen zu
achten.
Die Antwort heute zeigt jedoch, dass es den Kardinälen nicht gelungen
ist, aus der jahrtausendealten Tradition der römisch-katholischen Kirche
herauszutreten, sondern dass sie vielmehr in erschreckender Weise in
gesellschaftlich längst überholten frauenfeindlichen Verhaltensmustern
verharren. Wundert es, angesichts der Erziehung und der
Lebensgeschichten dieser Männer? Zeigt nicht vielmehr auch dieser
Gewaltakt gegen die Frauen, dass sie selbst Opfer eines dringend zu
reformierenden Systems sind?
Wir hegen keinen Hass in Richtung Rom. Im Gegenteil, wir können
nachdrücklich versichern, dass wir in all unserem Handeln die geforderte
"Einheit des Glaubens" nicht verletzen, dass wir "in Gemeinschaft mit
der Kirche handeln" und uns weder im vergangen Jahr irgendetwas daran
lag oder zukünftig daran liegen wird, die Kirche zu verletzen.
Das Schreiben der Glaubenskongregation zeigt erneut, es liegt ein großes
Missverständnis vor:
1. Der Vatikan glaubt, wir handeln gegen ihn, wollen ihm schaden oder
Schmerzen zufügen, unser Ansinnen aber ist, die römisch-katholische
Kirche gesunden zu lassen, sie zu öffnen hin zu einer Kirche, die für
die Menschen der Gegenwart ansprechbar ist und dazu gehören die
Gleichberechtigung der Frau genauso wie die ökumenische Annäherung.
Wir kümmern uns um die Menschen, die von der beamteten Seelsorge nicht
betreut werden. Auch diese Menschen haben ein Recht auf Gemeinschaft.
Frauen und Männer wollen vor Gott einander die Ehe versprechen, ohne
dass ihnen erhobene Zeigefinger entgegengestreckt werden. Alte und
kranke Menschen und ihre Angehörigen und Freunde bitten um die
Krankensalbung, wem steht es zu, diese zu verweigern?
2. Wir wissen, dass wir sakramental gültig geweiht sind. Der Hinweis der
römischen Kardinäle bestätigt ja geradezu die sakramental gültige Weihe,
denn wenn darauf hingewiesen werden muss, dass etwas "nichtig" ist, dann
besagt das in logischer Konsequent, dass etwas stattgefunden haben muss.
Das bedeutet: Die Glaubenskongregation weiß nicht mit absoluter
Gewissheit, dass die sakramental gültige Weihe "nichtig" war, deshalb
fühlt sie sich gezwungen, die "Nichtigkeit" durch ein Dekret zu
erklären. Für uns ist die "sakramental gültige Weihe" durch dieses
Vorgehen bestätigt.
3. Die Glaubenskongregation verhängte eine "Spruchstrafe", das heißt,
dass wir Frauen durch die Weihe k e i n e Tatstrafe begangen haben,
sondern dass die Kardinäle uns durch "Aussprechen einer Strafe"
verurteilen wollen. Dass unsere Handlung nicht zur Tatstrafe erklärt
wurde, lässt uns hoffen, denn Beurteilungen von Menschen, und seien sie
in einem noch so hohen Amt, lassen sich mit der Zeit revidieren und
verändern (siehe Galilei).
4. Uns eine "Mittäterschaft" an einem Schisma vorzuwerfen, ist eine
grobe Unterstellung. Wir Frauen haben in den vergangenen Monaten
bewiesen, dass wir niemals auch nur daran dachten, ein Schisma
anzuregen. Romulo Braschi ist ein Bischof in der apostolischen
Sukzession, der sakramental gültig weihen kann. Das ist unbestritten und
unabhängig von jedem Exkommunikationsversuch.
5. Beim päpstlichen Schreiben "ordinatio sacerdotalis" handelt es sich
um KEIN Dogma - es ist daher nicht verpflichtend zu befolgen.
Auf Grund dieser Argumentation werden wir weiter an der Gültigkeit
unserer Weihe festhalten. Wir werden nicht provozieren, Niemanden in
Gewissenskonflikte bringen, Pfarrer, die uns keine Kommunion mehr geben
wollen, werden wir respektieren, sie nur auf die Freiheit des eigenen
Gewissens hinweisen...und wir werden uns ganz nach dem Kirchenrecht
richten, das besagt: Wenn jemand in Todesgefahr ist, dann dürfen wir
auch als "Exkommunizierte" sakramental gültig Sakramente spenden.
Bezogen auf das Leben: Wann sind Menschen nicht in Todesgefahr? Konkret:
Wenn Menschen uns um Sakramente bitten, dann werden wir ihnen diese
nicht verwehren, denn das wäre eine Sünde gegen unser Gewissen und das
Gewissen steht auch bei der römisch-katholischen Kirche an höchster
Stelle.
Christine Mayr-Lumetzberger, Sprecherin für Österreich
Dr. Gisela Forster, Sprecherin für Deutschland
Dieser 1. STELLUNGNAHME
wird in den nächsten Tagen ein persönliches Schreiben an die Kardinäle:
Joseph Ratzinger und die anderen 12 Kardinäle, die "kollegial" gegen uns
mitentschieden haben, folgen.
Unmittelbar danach, werden wir 7 Frauen unsere "letzte Chance" nutzen
und an den Papst persönlich einen APPELL zur Versöhnung mit der Hälfte
der Menschheit (der weiblichen) richten.
Für Rückfragen am Dienstag:
Handy Dr. Gisela Forster 0049 (0)172 8535405
Handy Christine Mayr- Lumetzberger: 0043 (0) 664 15 444 26
e-mail anfragen, die aber erst am Mittwoch beantwortet werden können, da
wir als "Arbeiterpriesterinnen" im lebendigen Arbeitsleben tätig sind:
mailto:mmcml@ping.at
mailto:gisela.forster@campus.lmu.de
A N T W O R T A U F D I E E X K O M M U N I K A T I O N
An die
Kongregation für die Glaubenslehre
00120 Citta del Vaticano
Palazzo del S. Ufficio
An die Kardinäle
Joseph Kardinal Ratzinger (Präfekt)
Alfonso López Trujillo
Ignace Moussa I. Daoud
Giovanni Battista Re
Francis Arinze,
Jozef Tomko
Achille Silvestrini
Jorge Medina Estévez
James Francis Stafford
Zenon Grocholewski
Walter Kasper
Crescenzio Sepe
Mario Francesco Pompedda
An die Bischöfe
Tarcisio Bertone, SDB
Rino Fisichella
28. Februar 2003
Bezug: Prot. N. 337/02-16298
Betr.: Stellungnahme der sieben ordinierten Frauen zum
Exkommunikationsdekret
vom 21. 12. 2002
Sehr geehrte Herren Kardinäle
sehr geehrte Herren Bischöfe,
Die Kongregation für die Glaubenslehre hat im Dezember 2002 - mit
ausdrücklicher Billigung des Papstes - die Exkommunikation der 7 Frauen,
die die Priesterweihe am 29. Juni 2002 empfangen haben, noch einmal
bekräftigt.
Das Dekret der Kongregation wurde der österreichischen Sprecherin der
Gruppe
(Christine Mayr-Lumetzberger) im Januar 2003 zugeleitet.
In unserer Stellungnahme zu dem Dekret beziehen wir uns vor allem auf
Punkt 2b Ihres Schreibens, also auf den Aspekt der Lehre, weil er
grundlegend für Ihr Urteil und Ihre Handlungsweise ist.
Sie beschuldigen uns, dass wir "formell und hartnäckig die Lehre
leugnen, die von der Kirche immer gelehrt und gelebt und von Johannes
Paul II. in endgültiger Weise vorgelegt" worden sei, dass nämlich 'die
Kirche keinerlei Vollmacht' habe, 'Frauen die Priesterweihe zu spenden'.
(Sie stützen sich dabei auf das Apostolische Schreiben Ordinatio
sacerdotalis, Nr. 4). Die "Leugnung dieser Lehre" sei "als Ablehnung
einer Wahrheit, die zum katholischen Glauben" gehöre, "zu qualifizieren"
und verdiene deshalb "eine gerechte Strafe" (vgl. can. 750 § 2; 1371 Nr.
1 CIC; Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Ad tuendam fidem, Nr.
4A). Auf diese Weise widersprächen die betroffenen Frauen der
kirchlichen Lehre über das "Lehramt des Nachfolgers Petri... und
anerkennten "faktisch nicht die Unabänderlichkeit der Äußerungen des
Papstes über Lehren, die in endgültiger Weise von allen Gläubigen zu
halten" seien.
Die Glaubenskongregation verlangt demnach im Einvernehmen mit dem Papst
von uns, dass wir Frauen eine Lehre "fest anerkennen und halten" sollen
(Ad tuendam fidem Nr. 4), die nachweislich der vollen Personwürde der
Frau sowie ihrer vollen Gleichrangigkeit mit dem Mann widerspricht
(vgl. Gal 3, 26-28). Dieser Widerspruch ist durch sorgfältige
Quellenarbeit längst belegt worden. Jeder Ausschluss, und in diesem
Falle von zentralen Ämtern/Diensten der Kirche (vgl. c. 1024 CIC) um des
Geschlechtes willen, stellt einen nicht zu rechtfertigenden gewaltsamen
Eingriff in die Freiheit und Personwürde eines Menschen dar. Can. 1024
CIC ist daher als ein unmoralisches kirchliches Gesetz zu betrachten,
das keinerlei Existenzberechtigung hat. Es fügt den Betroffenen, also
den Frauen, schweres Leid zu. Den gesetzlich verfügten Ausschluss der
Frauen von den Weiheämtern (c. 1024), insbesondere vom Priesteramt, mit
Hilfe schwerster Kirchenstrafen "endgültig" aufrecht zu erhalten, ist
ein schwerwiegendes Vergehen. Nicht umsonst formuliert das 2.
Vatikanische Konzil in der Pastoralkonstitution (GS Nr. 29): "Da alle
Menschen eine geistige Seele haben und nach Gottes Bild geschaffen sind,
da sie dieselbe Natur und denselben Ursprung haben, da sie, als von
Christus Erlöste, sich derselben göttlichen Berufung und Bestimmung
erfreuen, darum muss die grundlegende Gleichheit der Menschen immer mehr
zur Anerkennung gebracht werden... Jede Form einer Diskriminierung in
den gesellschaftlichen und kulturellen Grundrechten der Person, sei es
wegen des Geschlechtes oder der Rasse.... muss überwunden und beseitigt
werden, da sie dem Plan Gottes widerspricht..." (vgl. auch LG Nr. 32).
Ob es sich bei dem Ausschluss der Frauen von allen Weiheämtern (vgl.
can. 1024 CIC) und der zugrunde liegenden Lehre um eine solche
schwerwiegende Diskriminierung sexistischer Art handelt, das zu
beurteilen, kommt nicht Ihnen zu, sondern vor allen anderen den von
diesem Gesetz betroffenen Frauen. Unter Strafandrohung der
Exkommunikation zu verlangen, dass wir dazu noch ja sagen und diesen
Ausschluss gar als "Wahrheit, die zum katholischen Glauben gehört",
anerkennen sollen, ist unmenschlich, ja pervers - und verdient daher den
schärfsten Widerstand - um der Personwürde der Frau willen.
Wir können leider nicht erkennen, dass Sie - als Mitglieder der
Kongregation für die Glaubenslehre - die lange Geschichte der
Frauendiskriminierung in der Kirche, die inzwischen in zahlreichen
wissenschaftlichen Werken anhand von Quellen aufgezeigt ist, je ehrlich
aufgearbeitet hätten. Sie würden sonst zu anderen Schlussfolgerungen
bezüglich der Stellung der Frau in der Kirche kommen müssen.
Nachweislich hat es nämlich in der frühen Kirche Frauen in kirchlichen
Ämtern gegeben (Diakoninnen, Presbyterinnen, Missionsapostelinnen). Im
Zuge einer Verfestigung und zugleich patriarchalischen Ausgestaltung der
Ämterhierarchie wurden die kirchlichen Amtsträgerinnen immer mehr
verdrängt. Es kommt daher einer Verfälschung kirchlicher Geschichte
gleich, wenn Sie behaupten, die "Lehre", dass das Priesteramt den
Männern vorbehalten sei und die Kirche "keinerlei Vollmacht" habe,
"Frauen die Priesterweihe zu spenden", sei "von der Kirche immer gelehrt
und gelebt" worden.
Sie argumentieren in Ihrem Dekret nach Ihren Prinzipien gemäß Ihrem
"geschlossenen System", fernab von der Realität einer Gesellschaft, die
längst die gleiche Würde der Frau als Mensch und ihre Menschenrechte als
zu schützendes Rechtsgut anerkannt hat und danach ihre Gesetze und
Ordnungen ausrichtet (vgl. GG der deutschen Verfassung, Art. 3 Abs. 2).
Darüber hinaus übersehen Sie völlig, dass weite Kreise des Kirchenvolkes
den Zugang von Frauen zum Priesteramt als für das Überleben der Kirche
dringend notwendig erklären. (Wir verweisen auf entsprechende Voten und
Beschlüsse von kirchlichen Synoden, Diözesanforen etc. sowie auf
Ergebnisse von Meinungsumfragen).
Durch das von Männern der Kirche aufgestellte Gesetz (c. 1024 CIC) wird
das Wirken des Hl. Geistes blockiert, dem nicht - auch nicht von Ihnen
als Vertretern des Lehramtes - verboten werden kann, Frauen zum
priesterlichen Dienst zu berufen.
Indem Sie dieses frauendiskriminierende Gesetz und die zugrunde
liegende Lehre hartnäckig verteidigen und seine Übertretung mit
schwersten Kirchenstrafen belegen, fügen Sie der Kirche schweren Schaden
zu. Damit ist der "Geist" der Inquisition, ihrer großen Irrtümer und
Schreckensherrschaft im Laufe der Kirchengeschichte, bis zum heutigen
Tag nicht überwunden, wie wir schmerzlich erfahren müssen.
Nachdem wir über 40 Jahre lang - schon vor Beginn des 2. Vatikanischen
Konzils (1962-65) - in Wort und Schrift tragfähige Argumente gegen den
Ausschluss der Frau vom Priesteramt vorgebracht haben, dabei aber
keinerlei Umdenken bei den leitenden Amtsträgern der Kirche erreichen
konnten, sehen wir uns unter Berufung auf unsere Personwürde und unsere
Würde als Christinnen dazu herausgefordert, das Frauen diskriminierende
Gesetz (c. 1024) zu übertreten, weil es nicht von Gott kommt, sondern
von Männern der Kirche über die Frauen verhängt wurde. Dabei stützen wir
uns auf das Schriftwort: "Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen"
(Apg 5,29).
Nicht wir haben der Kirche und den Gläubigen durch unsere Vorgehensweise
geschadet und ihnen "Ärgernis" bereitet, wie Sie behaupten, wenn wir
unsere verletzte Menschenwürde aktiv verteidigen, sondern Sie, indem Sie
Frauen durch Ihre Lehre und Gesetze bis heute nicht als volle Menschen
und Mitglieder der Kirche achten.
Geben Sie Gott die Ehre, dessen göttliche Geisteskraft zum
priesterlichen Dienst beruft, wen Sie will (vgl. 1 Kor 12,11), und
lernen Sie, überholte unmenschliche Gesetze und Strukturen der Kirche
endlich in Frage zu stellen und überwinden zu helfen!
Viele Menschen in der Kirche warten auf Ihre Einsicht und Bereitschaft
zur Umkehr!
Hochachtungsvoll
Dr. theol. Iris Müller
Dr. theol. Ida Raming
Dr. phil. Gisela Forster (Sprecherin der ordinierten Frauen für
Deutschland)
Christine Mayr-Lumetzberger (Sprecherin der ordinierten Frauen für
Österreich)
Sr. Adelinde Roitinger
Dagmar Celeste
Pia Brunner
---------------------------in english---------------------------------
Statement on the Decree of Excommunication
To the Congregation for the Doctrine of the Faith
Vatican City
Palazzo del S. Ufficio.
To the Cardinals:
Joseph Cardinal Ratzinger (Prefect)
Alfonso López Trujillo
Ignace Moussa I. Daoud
Giovanni Battista Re
Francis Arinze,
Jozef Tomko
Achille Silvestrini
Jorge Medina Estévez
James Francis Stafford
Zenon Grocholewski
Walter Kasper
Crescenzio Sepe
Mario Francesco Pompedda
pez Trujillo,
To the Bishops:
Tarcisio Bertone
Rino Fisichella,
Your Eminences,
Right Reverend Bishops,
In December 2002, the Congregation for the Doctrine of the Faith, with
the express approbation of the Pope, ratified the excommunication of the
seven women who were ordained as priests on 29 June 2002. The Decree of
Excommunication was communicated to the spokeswomen for the group in
January 2003.
In our response to the Decree, we refer above all to point 2b of your
document, which is the aspect of the document which is fundamental to
your judgement and your procedure.
You accuse us of "formally and stubbornly denying the doctrine which the
Church has always taught and lived and which John Paul II definitively
laid down", namely that "the Church in no way has the power to
administer priestly ordination to women." (This statement is based on
the Apostolic Letter Ordinatio sacerdotalis, no. 4). The "denial of
this doctrine" qualifies as "the rejection of a truth that belongs to
the Catholic faith" and therefore deserves a just punishment (cf. can
750 § 2; 1371 no. 1 CIC; John Paul II, Apostolic Letter Ad tuendam
fidem, no. 4a). In this manner, the women concerned contradict Church
doctrine about the "teaching office of the Successor to Peter" ? and "do
not in fact recognize the irrevocability of the papal declarations about
doctrines which must be absolutely held by all believers".
The Congregation for the Doctrine of the Faith therefore demands of us,
in agreement with the Pope, that we women should "firmly recognize and
hold" (Ad tuendam fidem no. 4) a doctrine which demonstrably denies the
full dignity of women as well as their equality with men (cf Gal 3:
26-28). This denial has long been shown by a careful study of the
sources. Every exclusion, and in this case by the central authority of
the Church (cf .1024 CIC) on the grounds of gender, is an unjustifiable,
violent encroachment on the freedom and dignity of a person; it
inflicts great suffering on those concerned, i.e. on women, and must
therefore be considered a grave offence. Not for nothing did Vatican
Council II in the Pastoral Constitution on the Church (GS no. 29)
formulate the following:
Since all people have a spiritual soul and are created in God's image,
since they have the same nature and the same origin, since, redeemed by
Christ, they rejoice in the same divine vocation and destiny, therefore
the fundamental equality of human beings must be recognized more and
more. Every form of discrimination in the societal and cultural
constitutional rights of the person, whether it be on grounds of sex or
race ? must be overcome and defeated, since it contradicts the plan of
God ? (cf also LG no. 32).
That the exclusion of women from all offices of ordination (according to
can. 1024, CIC) and the underlying doctrine itself, are both based on a
grave form of sexist discrimination, is to be judged not by you, but in
the first place by the women who are affected by this law. To expect
that we, under the threat of the punishment of excommunication, will say
yes to such discrimination and that we will recognize the exclusion of
women as "truth that belongs to the Catholic faith", is inhuman, indeed
perverse - and deserves the strongest resistance, for the sake of the
dignity of women.
Unfortunately, we cannot recognize that you have truly become acquainted
with the long history of discrimination against women in the Church,
which has been set forth in countless scientific works of research -
in that case you would have had to arrive at different conclusions about
the place of women in the Church.
You trace an argument in your Decree, following principles in line with
your "closed system", very far from the reality of society, which has
long recognized the equal human dignity of women and their human rights
as worthy of protected interest and has aligned its laws and regulations
accordingly (cf the German Constitution, Art 3, # 2). Moreover you
completely overlook the fact that in wider Church circles, the admission
of women to ordination has been declared as urgently necessary for the
survival of the Church. (We refer to results of opinion polls as well
as votes and decisions by Church Synods, Diocesan Forums, etc.) Through
the law which has been drawn up by men (can. 1024 CIC) the works of the
Holy Spirit are blocked. No one, not even you who hold the teaching
office in the Church, can forbid the Spirit to call women to priestly
ministry.
Since you stubbornly defend this law and the underlying doctrine which
discriminate against women and you inflict the most severe canonical
penalties for its transgression, you are causing serious harm to the
Church. In this way the "spirit" of the Inquisition, with its great
errors and reign of terror has not been overcome in the course of the
history of the Church, right up to the present day, as we must painfully
experience.
For more than forty years - even before the beginning of the Second
Vatican Council (1962 - 65) - we have brought forward sound arguments
against the exclusion of women from the priesthood, but there has been
absolutely no change in the thinking of the leading officials in the
Church. Therefore we see ourselves as called and challenged, in our
human and Christian dignity, to transgress the law discriminating
against women (can. 1024), because it does not come from God, but has
been imposed by men within the Church on women. Moreover, we find
support in the scriptural text: "We must obey God rather than human
beings." (Acts 5, 29)
It is not we who have done harm to the Church and the faithful by
leading the way and causing "scandal", as you maintain, when we actively
defend our damaged human dignity, but you, because to this day in your
doctrine and law, you do not regard women as fully human and full
members of the Church.
Give God the glory, whose divine power in the Spirit calls to priestly
ministry whomever s/he wills (cf 1 Cor. 12, 11) and be willing to call
into question your ways of thinking and your outworn inhuman laws and
structures of the Church.
Many people in the Church await your insight and your willingness to be
converted!
With friendly greetings,
Dr. theol. Ida Raming
Dr. theol. Iris Müller
Dr. phil. Gisela Forster
Christine Mayr-Lumetzberger
Sr. Adelinde Roitinger
Dagmar Celeste
Pia Brunner
(english translation: Dr. Pauline Fisher)
27. Juni 2003 Zwei der sieben PRIESTERINNEN werden zu römisch-
katholischen BISCHÖFINNEN geweiht
Die Gruppe WEIHEÄMTER FÜR FRAUEN IN DER RK KIRCHE gibt bekannt:
I. HISTORISCH
Am 29. Juni 2002 wurden auf dem Donauschiff MS Passau die 7 Frauen aus
Österreich, Deutschland und Amerika: Dr. Iris Müller, Dr. Ida Raming,
Christine Mayr-Lumetzberger, Dr. Gisela Forster, Sr. Adelinde Roitinger
und Pia Brunner
zu römisch-katholischen Priesterinnen geweiht.
Vorausgegangen waren 40 Jahre Kampf um die Gleichberechtigung der Frauen
in der römisch-katholischen Kirche.
Auf diese Priesterinnenweihe reagierte Kardinal Ratzinger zusammen mit
12 Kardinälen mit der Exkommunikation der 7 Frauen.
II. AKTUELL
Die 7 Priesterinnen und die Gruppe WEIHEÄMTER FÜR FRAUEN in der
römisch-katholischen Kirche geben nicht auf. Ende 2002 wandte sich ein rk Bischof
an Frau Dr. Gisela Forster, und überlegte mit ihr, Frauen auch zu rk Bischöfinnen zu
weihen, damit sie mit der APOSTOLISCHEN SUKZESSION auch Frauen in der ganzen Welt
weihen könnten
Alle 7 Priesterinnen, die sich am 29. Juni 2002 zu Katholische
Priesterinnen weihen ließen, wurden von der Frau Dr. Gisela Forster befragt,
ob sie das Bischöfinnenamt annehmen würden.
Von den 7 Frauen erklärte sich Frau Christine Mayr-Lumetzberger aus Österreich
bereit, das Leitungsamt einer rk Bischöfin zu übernehmen. Frau Dr. Ida Raming und Frau Dr.Iris
Müller lehnten auf Grund ihres hohen Alters ab. Die anderen 3 Frauen
wollten weiterhin als Priesterinnen wirken.
Mehrere Bischöfe aus sehr unterschiedlichen Sukzessionsketten, die
selbst mit Dokumenten nachwiesen oder glaubwürdig versicherten, die
Kraft der apostolischen Sukzession zu besitzen, erklärten sich bereit,
den beiden Priesterinnen Dr. Gisela Forster und Christine Mayr-Lumetzberger
die Hände aufzulegen und sie zu Bischöfinnen zu weihen.
So wurden im letzten halben Jahr die beiden Priesterinnen Christine
Mayr-Lumetzberger aus Österreich und Dr. Gisela Forster aus Deutschland
zu rk Bischöfinnen geweiht. Der Weiheakt wurde notariell dokumentiert
und von Zeugen bestätigt.
Da gegenwärtig nicht davon auszugehen ist, dass die Glaubenskongregation
unter Kardinal Ratzinger für diese Bischöfinnenweihe Verständnis
aufbringen würde, wurde die Weihe im Geheimen durchgeführt.
Über die Personen der Bischöfe wurde vereinbart, dass ihre Namen derzeit
nicht öffentlich bekanntgegeben werden. Der Grund: Der Vatikan würde
Strafen erteilen und damit würde sich die Situation um das
Frauenpriestertum in der römisch-katholischen Kirche verschärfen.
Eine Eskalation der Konflikte beabsichtigen die Frauen jedoch nicht,
auch kein Schisma, im Gegenteil, sie wollen, dass die Mitwirkung von
Frauen heilsam sein soll für eine römisch-katholische Kirche, die in
ihren selbstgeschaffenen nicht historischen Problematiken rund um die
Ausgrenzung der Frau und die Überbetonung der Sexualität fast erstickt.
Die Priesterinnen und Bischöfinnen glauben, dass Frauen in der rk Kirche
wichtig sind und den Menschen auf ihre Weise helfen können.
Die Reaktionen der Menschen auf die Priesterinnenweihe am 29. Juni 2002
haben gezeigt, dass ein großes Bedürfnis von Menschen, von Männern wie
von Frauen, da ist, eine Frau als Seelsorgerin zu bekommen.
Da Kardinal Ratzinger nach wie vor jede Diskussion über das Priesteramt
der Frauen verbietet, und mit harten Strafen kontert (siehe
Exkommunikation) sehen die Frauen derzeit keine Chance für eine
argumentative Erörterung der Problematik, es bleibt ihnen nur der Weg
der direkten Handlung.
III. AUSBLICKEND
Nachdem zwei der 7 zu Priesterinnen geweihten Frauen nun die
apostolische Sukzession und damit die Verantwortung für die Weitergabe
der Ämter haben, war das nächste Ziel sein, die apostolische
Sukzession zu den Frauen (Theologinnen, Ordensfrauen) in die anderen 4
Erdteile der Welt zu tragen: Frauen aus Amerika, Afrika, Australien und
Asien sind bereit, rk Priesterinnen zu werden und in ihren Reihen eine
Frau, die für Leitungsarbeit geeignet ist, zu einer rk Bischöfin zu
wählen.
Rein vorsorglich wurde bereits eine weitere Bischöfin im Geheimen
geweiht. So ist die apostolische Sukzession für die Frauen gesichert.
IV. GRUNDSÄTZLICH
1. Die Frauen versichern, dass sie keine Konfrontation mit der rk Kirche
beabsichtigen. Sie sind zu diesen deutlichen Schritten gezwungen, weil
die Amtskirche ein Diskussionsverbot über die Frauenordination verhängt
hat. Eine sachliche Auseinandersetzung mit Herantragen von Argumenten
von jeder Seite würde von den Frauen bevorzugt. Da die
Glaubenskongregation jedoch den Dialog verweigert, bleibt den Frauen
nur das direkte Handeln.
2. Die Frauen sind jederzeit bereit, sich mit Papst oder Präfekt zu
treffen oder in einer Kommission über die Problematik der
Frauenordination in der rk Kirche zu sprechen.
3. Die Frauen handeln nicht gegen Bibel und Evangelium: Die Ablehnung
des Frauenpriestertums ist ein Irrtum der späten Amtskirche und kein
von Christus her festgelegtes Gesetz. So wie es früher hieß, dass die
Zeugung von weiblichen Menschen auf "schlechte Winde" zurückzuführen
ist, so hat sich jede Abweisung der Frauen für Leitungsämter in der rk
Kirche als unsachlich und nicht begründet erwiesen. Die Logik und die
Auffassung, dass Frauen wertvolle und wichtige Mitglieder der
menschlichen Gemeinschaft sind, verlangt von den Frauen, die
Gleichberchtigung der Frau in der rk Kirche zu verwirklichen.
Dr. Gisela Forster, Sprecherin für Deutschland
Christine Mayr-Lumetzberger, Sprecherin für Österreich
7. August 2003 Dr. Patricia Fresen aus Südafrika wird in Barcelona zur
röm.-kath. Priesterin geweiht
vom 5. bis 9. August 2003 treffen 700 Frauen aus der ganzen Welt im Rahmen der 2. europäischen Frauensynode. Am 7. August 2003 wird Frau Dr. Patricia Fresen aus Südafrika zur rk Priesterin geweiht
27. Januar 2003 Vatikan-Dekret bestätigt nochmals: 'Priesterinnen'
sind exkommuniziert
(12:44 Uhr)
Am 29. Juni 2002 hat der Gründer einer schismatischen Gemeinschaft namens Romulo Antonio Braschi versucht, den katholischen Frauen Christine Mayr-Lumetzberger, Adelinde Theresia Roitinger, Gisela Forster, Iris Müller, Ida Raming, Pia Brunner e Dagmar Braun Celeste, die unter dem Namen Angela White auftrat, die Priesterweihe zu erteilen. Im Anschluss an die vorausgehenden Stellungnahmen des Bischofs von Linz und der Österreichischen Bischofskonferenz veröffentlichte die Kongregation für die Glaubenslehre am 10. Juli 2002 eine Erklärung, in der sie die genannten Personen verwarnte, dass sie mit der Exkommunikation bestraft würden, wenn sie nicht bis zum 22. Juli 2002 die Nichtigkeit der empfangenen "Weihe" anerkennen und für das bei den Gläubigen verursachte Ärgernis um Verzeihung bitten. Weil diese kein Zeichen der Reue zeigten, bestätigte die Kongregation mit Dekret vom 5. August 2002, dass der "weihende" Bischof, da Schismatiker, bereits zuvor exkommuniziert war, und verhängte über die oben erwähnten Personen die dem Heiligen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation; zugleich brachte sie ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass diese den Weg der Umkehr finden. Die betroffenen Personen veröffentlichten daraufhin Briefe und Interviews, in denen sie sich von der Gültigkeit der empfangenen "Weihe" überzeugt erklärten. Sie verlangten eine Änderung der endgültigen Lehre, gemäß der die Priesterweihe ausschließlich Männern vorbehalten ist, und bekräftigten, dass sie die "Messe" und andere "Sakramente" für kleine Gruppen feiern. Mit Schreiben vom 14. August 2002 beantragten sie die Abänderung des Exkommunikationsdekretes, und mit Schreiben vom 27. September 2002 legten sie mit Hinweis auf die cann. 1732-1739 CIC Beschwerde gegen das genannte Dekret ein. Am 21. Oktober 2002 wurde ihnen mitgeteilt, dass ihre Anfragen den zuständigen Instanzen vorgelegt würden. Der Antrag auf Abänderung des Dekrets sowie der Rekurs wurden am 4. und 18. Dezember 2002 von der Ordentlichen Versammlung der Kongregation geprüft. An den Sitzungen nahmen die in Rom ansässigen Mitglieder der Kongregation teil, nämlich die Kardinäle Joseph Ratzinger, Alfonso López Trujillo, Ignace Moussa I. Daoud, Giovanni Battista Re, Francis Arinze, Jozef Tomko, Achille Silvestrini, Jorge Medina Estévez, James Francis Stafford, Zenon Grocholewski, Walter Kasper, Crescenzio Sepe und Mario Francesco Pompedda sowie die Bischöfe Tarcisio Bertone SDB und Rino Fisichella. Bei diesen Zusammenkünften wurde kollegial entschieden, den genannten Rekurs zurückzuweisen. In der Angelegenheit ist nämlich eine hierarchische Beschwerde nicht zulässig, weil das Exkommunikationsdekret von einem Dikasterium des Heiligen Stuhles ausgestellt wurde, das im Namen des Papstes handelt (vgl. can. 360 CIC). Um jeden Zweifel in der Sache zu beseitigen, hielten es die Mitglieder der Kongregation für notwendig, einige grundlegende Punkte noch einmal zu bekräftigen. 1. Klar festzuhalten ist, dass es sich bei dem vorliegenden Fall nicht um eine Tatstrafe handelt, die durch das Begehen einer vom Gesetz ausdrücklich festgelegten Straftat eintritt, sondern um eine Spruchstrafe, die nach der gebotenen Verwarnung der Täter verhängt wurde (vgl. cann. 1314; 1347 § 1 CIC). Gemäß can. 1319 § 1 CIC hat diese Kongregation die Vollmacht, durch Verwaltungs-befehl bestimmte Strafen anzudrohen. 2. Die besondere Schwere der vorgenommenen Handlungen ist offenkundig und weist verschiedene Aspekte auf. a) Der erste Aspekt ist schismatischer Natur: Die genannten Frauen ließen sich von einem schismatischen Bischof "weihen" und traten, ohne sich formell seinem Schisma anzuschließen, in eine Mittäterschaft mit dem Schisma. b) Der zweite Aspekt ist lehrmäßiger Natur: Sie leugnen formell und hartnäckig die Lehre, die von der Kirche immer gelehrt und gelebt und von Johannes Paul II. in endgültiger Weise vorgelegt wurde, dass nämlich "die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden" (Apostolisches Schreiben Ordinatio sacerdotalis, Nr. 4). Die Leugnung dieser Lehre ist als Ablehnung einer Wahrheit, die zum katholischen Glauben gehört, zu qualifizieren und verdient deshalb eine gerechte Strafe (vgl. can. 750 § 2; 1371 1° CIC; Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Ad tuendam fidem, Nr. 4A). Indem die betroffenen Personen diese Lehre ablehnten, behaupteten sie darüber hinaus, dass das päpstliche Lehramt nur verbindlich sei, wenn es auf einer Entscheidung des Bischofskollegiums basiere, vom sensus fidelium getragen sei und von maßgebenden Theologen angenommen werde. Auf diese Weise widersprechen sie der Lehre über das Lehramt des Nachfolgers Petri, die vom Ersten und vom Zweiten Vatikanischen Konzil vorgelegt wurde, und anerkennen faktisch nicht die Unabänderlichkeit der Äußerungen des Papstes über Lehren, die in endgültiger Weise von allen Gläubigen zu halten sind. 3. Die Weigerung, dem von der Kongregation angedrohten Strafbefehl nachzukommen, wird dadurch erschwert, dass einige der genannten Personen dabei sind, Gruppen von Gläubigen zu bilden - in offenem und faktisch sektiererischem Ungehorsam gegenüber dem Papst und den Diözesanbischöfen. Wegen der Schwere dieser Widersetzlichkeit (vgl. can. 1347 CIC) ist die verhängte Strafe nicht nur gerecht, sondern auch notwendig, um die rechte Lehre zu verteidigen, die Gemeinschaft und die Einheit der Kirche zu wahren und das Gewissen der Gläubigen zu orientieren. 4. Die oben erwähnten Mitglieder der Kongregation für die Glaubenslehre bekräftigen deshalb das Exkommunikationsdekret, das am 5. August 2002 ausgestellt wurde, und stellen noch einmal klar, dass die versuchte Priesterweihe der genannten Frauen nichtig und ungültig ist (vgl. can. 1024 CIC) und deshalb auch die dem priesterlichen Amt eigenen Handlungen, die von ihnen vorgenommen wurden, nichtig und ungültig sind (vgl. cann. 124; 841 CIC). Als Folge der Exkommunikation ist ihnen untersagt, Sakramente oder Sakramentalien zu spenden, Sakramente zu empfangen und irgendeine Funktion in kirchlichen Ämtern, Diensten oder Aufgaben auszuüben (vgl. can. 1331 § 1 CIC). 5. Zugleich bringt die Kongregation erneut ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass die betroffenen Personen, erleuchtet durch die Gnade des Heiligen Geistes, den Weg der Umkehr zur Einheit im Glauben und zur Gemeinschaft mit der Kirche finden, die sie durch ihr Handeln verletzt haben. Papst Johannes Paul II. hat das vorliegende Dekret, das in der Ordentlichen Versammlung dieser Kongregation beschlossen worden war, in der dem unterzeichneten Kardinalpräfekten am 20. Dezember 2002 gewährten Audienz gebilligt, die Nr. 4 in forma specifica approbiert und die Veröffentlichung des Dekrets angeordnet. Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, dem 21. Dezember 2002. + Joseph Card.
Ratzinger + Tarcisio
Bertone, S.D.B |
27. Januar 2003 Stellungnahme
Gruppe: Weiheämter für Frauen
Sprecherin für Österreich: Christine Mayr-Lumetzberger
Sprecherin für Deutschland: Dr. Gisela Forster
S T E L L U N G N A H M E am 27.1.2003 nachts als
--------------------------------------------------
P R E S S E E R K L Ä R U N G ZUR
--------------------------------------------------
"Bestätigung der Exkommunikation", Herausgeber Joseph Card. Ratzinger
Am 27.1.2003 nachmittags wurde über die Nachrichtenagenturen der Welt
verbreitet, dass seine Eminenz Joseph Kardinal Ratzinger im Namen der
römischen Glaubenskongregation im Pressesaal des Vatikans ein
Schriftstück
a u s h ä n g e n ließ,
mit dem Inhalt, dass die 7 Frauen, die am 29. Juni 2002 auf einem
Donauschiff die Priesterinnenweihe empfingen,
endgültig exkommuniziert sind.
Keiner von uns Frauen wurde ein Schreiben zugeschickt. Keine von uns
wurde mündlich oder schriftlich informiert.
Der Gewaltakt gegen die Frauen wurde von 13 Kardinälen und zwei
Erzbischöfen vollzogen. Frauen waren an den Entscheidungen nicht
beteiligt.
Neu ist, dass Papst Johannes Paul II persönlich in das Verfahren mit
einbezogen wurde, er persönlich hat die Veröffentlichung des Dekrets der
endgültigen Exkommunikation angeordnet, heißt es.
Alle 16 beteiligten höchsten römisch-katholischen Würdenträger, die die
römisch-katholische Kirche bieten kann, drückten in dem Schlußwort des
Dekrets ihre "Hoffnung" aus:
Dass die Frauen den Weg zur Umkehr, zur Einheit im Glauben und zur
Gemeinschaft mit der Kirche finden...
WIR FRAUEN ANTWORTEN HIERAUF:
-----------------------------
Wir sind über das Vorgehen des Vatikans tief erschüttert und von den
harten Worten schwer getroffen. Fortwährend hatten wir gehofft, dass die
höchsten Würdenträger des Vatikans einen Schritt in Richtung Anerkennung
der Frau und Berücksichtigung der Frau in allen kirchlichen Ämtern
gehen würden. Es war zwar nicht zu erwarten, dass bei Kardinälen ein
Prozess hin zu einer Gleichberechtigung der Frau einsetzen würde, aber
es wurde doch erhofft, dass sie als Männer nach all unseren Appellen und
Schreiben lernen würden, die Würde der Frauen ohne Einschränkungen zu
achten.
Die Antwort heute zeigt jedoch, dass es den Kardinälen nicht gelungen
ist, aus der jahrtausendealten Tradition der römisch-katholischen Kirche
herauszutreten, sondern dass sie vielmehr in erschreckender Weise in
gesellschaftlich längst überholten frauenfeindlichen Verhaltensmustern
verharren. Wundert es, angesichts der Erziehung und der
Lebensgeschichten dieser Männer? Zeigt nicht vielmehr auch dieser
Gewaltakt gegen die Frauen, dass sie selbst Opfer eines dringend zu
reformierenden Systems sind?
Wir hegen keinen Hass in Richtung Rom. Im Gegenteil, wir können
nachdrücklich versichern, dass wir in all unserem Handeln die geforderte
"Einheit des Glaubens" nicht verletzen, dass wir "in Gemeinschaft mit
der Kirche handeln" und uns weder im vergangen Jahr irgendetwas daran
lag oder zukünftig daran liegen wird, die Kirche zu verletzen.
Das Schreiben der Glaubenskongregation zeigt erneut, es liegt ein großes
Missverständnis vor:
1. Der Vatikan glaubt, wir handeln gegen ihn, wollen ihm schaden oder
Schmerzen zufügen, unser Ansinnen aber ist, die römisch-katholische
Kirche gesunden zu lassen, sie zu öffnen hin zu einer Kirche, die für
die Menschen der Gegenwart ansprechbar ist und dazu gehören die
Gleichberechtigung der Frau genauso wie die ökumenische Annäherung.
Wir kümmern uns um die Menschen, die von der beamteten Seelsorge nicht
betreut werden. Auch diese Menschen haben ein Recht auf Gemeinschaft.
Frauen und Männer wollen vor Gott einander die Ehe versprechen, ohne
dass ihnen erhobene Zeigefinger entgegengestreckt werden. Alte und
kranke Menschen und ihre Angehörigen und Freunde bitten um die
Krankensalbung, wem steht es zu, diese zu verweigern?
2. Wir wissen, dass wir sakramental gültig geweiht sind. Der Hinweis der
römischen Kardinäle bestätigt ja geradezu die sakramental gültige Weihe,
denn wenn darauf hingewiesen werden muss, dass etwas "nichtig" ist, dann
besagt das in logischer Konsequent, dass etwas stattgefunden haben muss.
Das bedeutet: Die Glaubenskongregation weiß nicht mit absoluter
Gewissheit, dass die sakramental gültige Weihe "nichtig" war, deshalb
fühlt sie sich gezwungen, die "Nichtigkeit" durch ein Dekret zu
erklären. Für uns ist die "sakramental gültige Weihe" durch dieses
Vorgehen bestätigt.
3. Die Glaubenskongregation verhängte eine "Spruchstrafe", das heißt,
dass wir Frauen durch die Weihe k e i n e Tatstrafe begangen haben,
sondern dass die Kardinäle uns durch "Aussprechen einer Strafe"
verurteilen wollen. Dass unsere Handlung nicht zur Tatstrafe erklärt
wurde, lässt uns hoffen, denn Beurteilungen von Menschen, und seien sie
in einem noch so hohen Amt, lassen sich mit der Zeit revidieren und
verändern (siehe Galilei).
4. Uns eine "Mittäterschaft" an einem Schisma vorzuwerfen, ist eine
grobe Unterstellung. Wir Frauen haben in den vergangenen Monaten
bewiesen, dass wir niemals auch nur daran dachten, ein Schisma
anzuregen. Romulo Braschi ist ein Bischof in der apostolischen
Sukzession, der sakramental gültig weihen kann. Das ist unbestritten und
unabhängig von jedem Exkommunikationsversuch.
5. Beim päpstlichen Schreiben "ordinatio sacerdotalis" handelt es sich
um KEIN Dogma - es ist daher nicht verpflichtend zu befolgen.
Auf Grund dieser Argumentation werden wir weiter an der Gültigkeit
unserer Weihe festhalten. Wir werden nicht provozieren, Niemanden in
Gewissenskonflikte bringen, Pfarrer, die uns keine Kommunion mehr geben
wollen, werden wir respektieren, sie nur auf die Freiheit des eigenen
Gewissens hinweisen...und wir werden uns ganz nach dem Kirchenrecht
richten, das besagt: Wenn jemand in Todesgefahr ist, dann dürfen wir
auch als "Exkommunizierte" sakramental gültig Sakramente spenden.
Bezogen auf das Leben: Wann sind Menschen nicht in Todesgefahr? Konkret:
Wenn Menschen uns um Sakramente bitten, dann werden wir ihnen diese
nicht verwehren, denn das wäre eine Sünde gegen unser Gewissen und das
Gewissen steht auch bei der römisch-katholischen Kirche an höchster
Stelle.
Christine Mayr-Lumetzberger, Sprecherin für Österreich
Dr. Gisela Forster, Sprecherin für Deutschland
Dieser 1. STELLUNGNAHME
wird in den nächsten Tagen ein persönliches Schreiben an die Kardinäle:
Joseph Ratzinger und die anderen 12 Kardinäle, die "kollegial" gegen uns
mitentschieden haben, folgen.
Unmittelbar danach, werden wir 7 Frauen unsere "letzte Chance" nutzen
und an den Papst persönlich einen APPELL zur Versöhnung mit der Hälfte
der Menschheit (der weiblichen) richten.
Für Rückfragen am Dienstag:
Handy Dr. Gisela Forster 0049 (0)172 8535405
Handy Christine Mayr- Lumetzberger: 0043 (0) 664 15 444 26
e-mail anfragen, die aber erst am Mittwoch beantwortet werden können, da
wir als "Arbeiterpriesterinnen" im lebendigen Arbeitsleben tätig sind:
mailto:mmcml@ping.at
mailto:gisela.forster@campus.lmu.de
A N T W O R T A U F D I E E X K O M M U N I K A T I O N
An die
Kongregation für die Glaubenslehre
00120 Citta del Vaticano
Palazzo del S. Ufficio
An die Kardinäle
Joseph Kardinal Ratzinger (Präfekt)
Alfonso López Trujillo
Ignace Moussa I. Daoud
Giovanni Battista Re
Francis Arinze,
Jozef Tomko
Achille Silvestrini
Jorge Medina Estévez
James Francis Stafford
Zenon Grocholewski
Walter Kasper
Crescenzio Sepe
Mario Francesco Pompedda
An die Bischöfe
Tarcisio Bertone, SDB
Rino Fisichella
28. Februar 2003
Bezug: Prot. N. 337/02-16298
Betr.: Stellungnahme der sieben ordinierten Frauen zum
Exkommunikationsdekret
vom 21. 12. 2002
Sehr geehrte Herren Kardinäle
sehr geehrte Herren Bischöfe,
Die Kongregation für die Glaubenslehre hat im Dezember 2002 - mit
ausdrücklicher Billigung des Papstes - die Exkommunikation der 7 Frauen,
die die Priesterweihe am 29. Juni 2002 empfangen haben, noch einmal
bekräftigt.
Das Dekret der Kongregation wurde der österreichischen Sprecherin der
Gruppe
(Christine Mayr-Lumetzberger) im Januar 2003 zugeleitet.
In unserer Stellungnahme zu dem Dekret beziehen wir uns vor allem auf
Punkt 2b Ihres Schreibens, also auf den Aspekt der Lehre, weil er
grundlegend für Ihr Urteil und Ihre Handlungsweise ist.
Sie beschuldigen uns, dass wir "formell und hartnäckig die Lehre
leugnen, die von der Kirche immer gelehrt und gelebt und von Johannes
Paul II. in endgültiger Weise vorgelegt" worden sei, dass nämlich 'die
Kirche keinerlei Vollmacht' habe, 'Frauen die Priesterweihe zu spenden'.
(Sie stützen sich dabei auf das Apostolische Schreiben Ordinatio
sacerdotalis, Nr. 4). Die "Leugnung dieser Lehre" sei "als Ablehnung
einer Wahrheit, die zum katholischen Glauben" gehöre, "zu qualifizieren"
und verdiene deshalb "eine gerechte Strafe" (vgl. can. 750 § 2; 1371 Nr.
1 CIC; Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Ad tuendam fidem, Nr.
4A). Auf diese Weise widersprächen die betroffenen Frauen der
kirchlichen Lehre über das "Lehramt des Nachfolgers Petri... und
anerkennten "faktisch nicht die Unabänderlichkeit der Äußerungen des
Papstes über Lehren, die in endgültiger Weise von allen Gläubigen zu
halten" seien.
Die Glaubenskongregation verlangt demnach im Einvernehmen mit dem Papst
von uns, dass wir Frauen eine Lehre "fest anerkennen und halten" sollen
(Ad tuendam fidem Nr. 4), die nachweislich der vollen Personwürde der
Frau sowie ihrer vollen Gleichrangigkeit mit dem Mann widerspricht
(vgl. Gal 3, 26-28). Dieser Widerspruch ist durch sorgfältige
Quellenarbeit längst belegt worden. Jeder Ausschluss, und in diesem
Falle von zentralen Ämtern/Diensten der Kirche (vgl. c. 1024 CIC) um des
Geschlechtes willen, stellt einen nicht zu rechtfertigenden gewaltsamen
Eingriff in die Freiheit und Personwürde eines Menschen dar. Can. 1024
CIC ist daher als ein unmoralisches kirchliches Gesetz zu betrachten,
das keinerlei Existenzberechtigung hat. Es fügt den Betroffenen, also
den Frauen, schweres Leid zu. Den gesetzlich verfügten Ausschluss der
Frauen von den Weiheämtern (c. 1024), insbesondere vom Priesteramt, mit
Hilfe schwerster Kirchenstrafen "endgültig" aufrecht zu erhalten, ist
ein schwerwiegendes Vergehen. Nicht umsonst formuliert das 2.
Vatikanische Konzil in der Pastoralkonstitution (GS Nr. 29): "Da alle
Menschen eine geistige Seele haben und nach Gottes Bild geschaffen sind,
da sie dieselbe Natur und denselben Ursprung haben, da sie, als von
Christus Erlöste, sich derselben göttlichen Berufung und Bestimmung
erfreuen, darum muss die grundlegende Gleichheit der Menschen immer mehr
zur Anerkennung gebracht werden... Jede Form einer Diskriminierung in
den gesellschaftlichen und kulturellen Grundrechten der Person, sei es
wegen des Geschlechtes oder der Rasse.... muss überwunden und beseitigt
werden, da sie dem Plan Gottes widerspricht..." (vgl. auch LG Nr. 32).
Ob es sich bei dem Ausschluss der Frauen von allen Weiheämtern (vgl.
can. 1024 CIC) und der zugrunde liegenden Lehre um eine solche
schwerwiegende Diskriminierung sexistischer Art handelt, das zu
beurteilen, kommt nicht Ihnen zu, sondern vor allen anderen den von
diesem Gesetz betroffenen Frauen. Unter Strafandrohung der
Exkommunikation zu verlangen, dass wir dazu noch ja sagen und diesen
Ausschluss gar als "Wahrheit, die zum katholischen Glauben gehört",
anerkennen sollen, ist unmenschlich, ja pervers - und verdient daher den
schärfsten Widerstand - um der Personwürde der Frau willen.
Wir können leider nicht erkennen, dass Sie - als Mitglieder der
Kongregation für die Glaubenslehre - die lange Geschichte der
Frauendiskriminierung in der Kirche, die inzwischen in zahlreichen
wissenschaftlichen Werken anhand von Quellen aufgezeigt ist, je ehrlich
aufgearbeitet hätten. Sie würden sonst zu anderen Schlussfolgerungen
bezüglich der Stellung der Frau in der Kirche kommen müssen.
Nachweislich hat es nämlich in der frühen Kirche Frauen in kirchlichen
Ämtern gegeben (Diakoninnen, Presbyterinnen, Missionsapostelinnen). Im
Zuge einer Verfestigung und zugleich patriarchalischen Ausgestaltung der
Ämterhierarchie wurden die kirchlichen Amtsträgerinnen immer mehr
verdrängt. Es kommt daher einer Verfälschung kirchlicher Geschichte
gleich, wenn Sie behaupten, die "Lehre", dass das Priesteramt den
Männern vorbehalten sei und die Kirche "keinerlei Vollmacht" habe,
"Frauen die Priesterweihe zu spenden", sei "von der Kirche immer gelehrt
und gelebt" worden.
Sie argumentieren in Ihrem Dekret nach Ihren Prinzipien gemäß Ihrem
"geschlossenen System", fernab von der Realität einer Gesellschaft, die
längst die gleiche Würde der Frau als Mensch und ihre Menschenrechte als
zu schützendes Rechtsgut anerkannt hat und danach ihre Gesetze und
Ordnungen ausrichtet (vgl. GG der deutschen Verfassung, Art. 3 Abs. 2).
Darüber hinaus übersehen Sie völlig, dass weite Kreise des Kirchenvolkes
den Zugang von Frauen zum Priesteramt als für das Überleben der Kirche
dringend notwendig erklären. (Wir verweisen auf entsprechende Voten und
Beschlüsse von kirchlichen Synoden, Diözesanforen etc. sowie auf
Ergebnisse von Meinungsumfragen).
Durch das von Männern der Kirche aufgestellte Gesetz (c. 1024 CIC) wird
das Wirken des Hl. Geistes blockiert, dem nicht - auch nicht von Ihnen
als Vertretern des Lehramtes - verboten werden kann, Frauen zum
priesterlichen Dienst zu berufen.
Indem Sie dieses frauendiskriminierende Gesetz und die zugrunde
liegende Lehre hartnäckig verteidigen und seine Übertretung mit
schwersten Kirchenstrafen belegen, fügen Sie der Kirche schweren Schaden
zu. Damit ist der "Geist" der Inquisition, ihrer großen Irrtümer und
Schreckensherrschaft im Laufe der Kirchengeschichte, bis zum heutigen
Tag nicht überwunden, wie wir schmerzlich erfahren müssen.
Nachdem wir über 40 Jahre lang - schon vor Beginn des 2. Vatikanischen
Konzils (1962-65) - in Wort und Schrift tragfähige Argumente gegen den
Ausschluss der Frau vom Priesteramt vorgebracht haben, dabei aber
keinerlei Umdenken bei den leitenden Amtsträgern der Kirche erreichen
konnten, sehen wir uns unter Berufung auf unsere Personwürde und unsere
Würde als Christinnen dazu herausgefordert, das Frauen diskriminierende
Gesetz (c. 1024) zu übertreten, weil es nicht von Gott kommt, sondern
von Männern der Kirche über die Frauen verhängt wurde. Dabei stützen wir
uns auf das Schriftwort: "Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen"
(Apg 5,29).
Nicht wir haben der Kirche und den Gläubigen durch unsere Vorgehensweise
geschadet und ihnen "Ärgernis" bereitet, wie Sie behaupten, wenn wir
unsere verletzte Menschenwürde aktiv verteidigen, sondern Sie, indem Sie
Frauen durch Ihre Lehre und Gesetze bis heute nicht als volle Menschen
und Mitglieder der Kirche achten.
Geben Sie Gott die Ehre, dessen göttliche Geisteskraft zum
priesterlichen Dienst beruft, wen Sie will (vgl. 1 Kor 12,11), und
lernen Sie, überholte unmenschliche Gesetze und Strukturen der Kirche
endlich in Frage zu stellen und überwinden zu helfen!
Viele Menschen in der Kirche warten auf Ihre Einsicht und Bereitschaft
zur Umkehr!
Hochachtungsvoll
Dr. theol. Iris Müller
Dr. theol. Ida Raming
Dr. phil. Gisela Forster (Sprecherin der ordinierten Frauen für
Deutschland)
Christine Mayr-Lumetzberger (Sprecherin der ordinierten Frauen für
Österreich)
Sr. Adelinde Roitinger
Dagmar Celeste
Pia Brunner
---------------------------in english---------------------------------
Statement on the Decree of Excommunication
To the Congregation for the Doctrine of the Faith
Vatican City
Palazzo del S. Ufficio.
To the Cardinals:
Joseph Cardinal Ratzinger (Prefect)
Alfonso López Trujillo
Ignace Moussa I. Daoud
Giovanni Battista Re
Francis Arinze,
Jozef Tomko
Achille Silvestrini
Jorge Medina Estévez
James Francis Stafford
Zenon Grocholewski
Walter Kasper
Crescenzio Sepe
Mario Francesco Pompedda
pez Trujillo,
To the Bishops:
Tarcisio Bertone
Rino Fisichella,
Your Eminences,
Right Reverend Bishops,
In December 2002, the Congregation for the Doctrine of the Faith, with
the express approbation of the Pope, ratified the excommunication of the
seven women who were ordained as priests on 29 June 2002. The Decree of
Excommunication was communicated to the spokeswomen for the group in
January 2003.
In our response to the Decree, we refer above all to point 2b of your
document, which is the aspect of the document which is fundamental to
your judgement and your procedure.
You accuse us of "formally and stubbornly denying the doctrine which the
Church has always taught and lived and which John Paul II definitively
laid down", namely that "the Church in no way has the power to
administer priestly ordination to women." (This statement is based on
the Apostolic Letter Ordinatio sacerdotalis, no. 4). The "denial of
this doctrine" qualifies as "the rejection of a truth that belongs to
the Catholic faith" and therefore deserves a just punishment (cf. can
750 § 2; 1371 no. 1 CIC; John Paul II, Apostolic Letter Ad tuendam
fidem, no. 4a). In this manner, the women concerned contradict Church
doctrine about the "teaching office of the Successor to Peter" ? and "do
not in fact recognize the irrevocability of the papal declarations about
doctrines which must be absolutely held by all believers".
The Congregation for the Doctrine of the Faith therefore demands of us,
in agreement with the Pope, that we women should "firmly recognize and
hold" (Ad tuendam fidem no. 4) a doctrine which demonstrably denies the
full dignity of women as well as their equality with men (cf Gal 3:
26-28). This denial has long been shown by a careful study of the
sources. Every exclusion, and in this case by the central authority of
the Church (cf .1024 CIC) on the grounds of gender, is an unjustifiable,
violent encroachment on the freedom and dignity of a person; it
inflicts great suffering on those concerned, i.e. on women, and must
therefore be considered a grave offence. Not for nothing did Vatican
Council II in the Pastoral Constitution on the Church (GS no. 29)
formulate the following:
Since all people have a spiritual soul and are created in God's image,
since they have the same nature and the same origin, since, redeemed by
Christ, they rejoice in the same divine vocation and destiny, therefore
the fundamental equality of human beings must be recognized more and
more. Every form of discrimination in the societal and cultural
constitutional rights of the person, whether it be on grounds of sex or
race ? must be overcome and defeated, since it contradicts the plan of
God ? (cf also LG no. 32).
That the exclusion of women from all offices of ordination (according to
can. 1024, CIC) and the underlying doctrine itself, are both based on a
grave form of sexist discrimination, is to be judged not by you, but in
the first place by the women who are affected by this law. To expect
that we, under the threat of the punishment of excommunication, will say
yes to such discrimination and that we will recognize the exclusion of
women as "truth that belongs to the Catholic faith", is inhuman, indeed
perverse - and deserves the strongest resistance, for the sake of the
dignity of women.
Unfortunately, we cannot recognize that you have truly become acquainted
with the long history of discrimination against women in the Church,
which has been set forth in countless scientific works of research -
in that case you would have had to arrive at different conclusions about
the place of women in the Church.
You trace an argument in your Decree, following principles in line with
your "closed system", very far from the reality of society, which has
long recognized the equal human dignity of women and their human rights
as worthy of protected interest and has aligned its laws and regulations
accordingly (cf the German Constitution, Art 3, # 2). Moreover you
completely overlook the fact that in wider Church circles, the admission
of women to ordination has been declared as urgently necessary for the
survival of the Church. (We refer to results of opinion polls as well
as votes and decisions by Church Synods, Diocesan Forums, etc.) Through
the law which has been drawn up by men (can. 1024 CIC) the works of the
Holy Spirit are blocked. No one, not even you who hold the teaching
office in the Church, can forbid the Spirit to call women to priestly
ministry.
Since you stubbornly defend this law and the underlying doctrine which
discriminate against women and you inflict the most severe canonical
penalties for its transgression, you are causing serious harm to the
Church. In this way the "spirit" of the Inquisition, with its great
errors and reign of terror has not been overcome in the course of the
history of the Church, right up to the present day, as we must painfully
experience.
For more than forty years - even before the beginning of the Second
Vatican Council (1962 - 65) - we have brought forward sound arguments
against the exclusion of women from the priesthood, but there has been
absolutely no change in the thinking of the leading officials in the
Church. Therefore we see ourselves as called and challenged, in our
human and Christian dignity, to transgress the law discriminating
against women (can. 1024), because it does not come from God, but has
been imposed by men within the Church on women. Moreover, we find
support in the scriptural text: "We must obey God rather than human
beings." (Acts 5, 29)
It is not we who have done harm to the Church and the faithful by
leading the way and causing "scandal", as you maintain, when we actively
defend our damaged human dignity, but you, because to this day in your
doctrine and law, you do not regard women as fully human and full
members of the Church.
Give God the glory, whose divine power in the Spirit calls to priestly
ministry whomever s/he wills (cf 1 Cor. 12, 11) and be willing to call
into question your ways of thinking and your outworn inhuman laws and
structures of the Church.
Many people in the Church await your insight and your willingness to be
converted!
With friendly greetings,
Dr. theol. Ida Raming
Dr. theol. Iris Müller
Dr. phil. Gisela Forster
Christine Mayr-Lumetzberger
Sr. Adelinde Roitinger
Dagmar Celeste
Pia Brunner
(english translation: Dr. Pauline Fisher)
27. Juni 2003 Zwei der sieben PRIESTERINNEN werden zu römisch-
katholischen BISCHÖFINNEN geweiht
Die Gruppe WEIHEÄMTER FÜR FRAUEN IN DER RK KIRCHE gibt bekannt:
I. HISTORISCH
Am 29. Juni 2002 wurden auf dem Donauschiff MS Passau die 7 Frauen aus
Österreich, Deutschland und Amerika: Dr. Iris Müller, Dr. Ida Raming,
Christine Mayr-Lumetzberger, Dr. Gisela Forster, Sr. Adelinde Roitinger
und Pia Brunner
zu römisch-katholischen Priesterinnen geweiht.
Vorausgegangen waren 40 Jahre Kampf um die Gleichberechtigung der Frauen
in der römisch-katholischen Kirche.
Auf diese Priesterinnenweihe reagierte Kardinal Ratzinger zusammen mit
12 Kardinälen mit der Exkommunikation der 7 Frauen.
II. AKTUELL
Die 7 Priesterinnen und die Gruppe WEIHEÄMTER FÜR FRAUEN in der
römisch-katholischen Kirche geben nicht auf. Ende 2002 wandte sich ein rk Bischof
an Frau Dr. Gisela Forster, und überlegte mit ihr, Frauen auch zu rk Bischöfinnen zu
weihen, damit sie mit der APOSTOLISCHEN SUKZESSION auch Frauen in der ganzen Welt
weihen könnten
Alle 7 Priesterinnen, die sich am 29. Juni 2002 zu Katholische
Priesterinnen weihen ließen, wurden von der Frau Dr. Gisela Forster befragt,
ob sie das Bischöfinnenamt annehmen würden.
Von den 7 Frauen erklärte sich Frau Christine Mayr-Lumetzberger aus Österreich
bereit, das Leitungsamt einer rk Bischöfin zu übernehmen. Frau Dr. Ida Raming und Frau Dr.Iris
Müller lehnten auf Grund ihres hohen Alters ab. Die anderen 3 Frauen
wollten weiterhin als Priesterinnen wirken.
Mehrere Bischöfe aus sehr unterschiedlichen Sukzessionsketten, die
selbst mit Dokumenten nachwiesen oder glaubwürdig versicherten, die
Kraft der apostolischen Sukzession zu besitzen, erklärten sich bereit,
den beiden Priesterinnen Dr. Gisela Forster und Christine Mayr-Lumetzberger
die Hände aufzulegen und sie zu Bischöfinnen zu weihen.
So wurden im letzten halben Jahr die beiden Priesterinnen Christine
Mayr-Lumetzberger aus Österreich und Dr. Gisela Forster aus Deutschland
zu rk Bischöfinnen geweiht. Der Weiheakt wurde notariell dokumentiert
und von Zeugen bestätigt.
Da gegenwärtig nicht davon auszugehen ist, dass die Glaubenskongregation
unter Kardinal Ratzinger für diese Bischöfinnenweihe Verständnis
aufbringen würde, wurde die Weihe im Geheimen durchgeführt.
Über die Personen der Bischöfe wurde vereinbart, dass ihre Namen derzeit
nicht öffentlich bekanntgegeben werden. Der Grund: Der Vatikan würde
Strafen erteilen und damit würde sich die Situation um das
Frauenpriestertum in der römisch-katholischen Kirche verschärfen.
Eine Eskalation der Konflikte beabsichtigen die Frauen jedoch nicht,
auch kein Schisma, im Gegenteil, sie wollen, dass die Mitwirkung von
Frauen heilsam sein soll für eine römisch-katholische Kirche, die in
ihren selbstgeschaffenen nicht historischen Problematiken rund um die
Ausgrenzung der Frau und die Überbetonung der Sexualität fast erstickt.
Die Priesterinnen und Bischöfinnen glauben, dass Frauen in der rk Kirche
wichtig sind und den Menschen auf ihre Weise helfen können.
Die Reaktionen der Menschen auf die Priesterinnenweihe am 29. Juni 2002
haben gezeigt, dass ein großes Bedürfnis von Menschen, von Männern wie
von Frauen, da ist, eine Frau als Seelsorgerin zu bekommen.
Da Kardinal Ratzinger nach wie vor jede Diskussion über das Priesteramt
der Frauen verbietet, und mit harten Strafen kontert (siehe
Exkommunikation) sehen die Frauen derzeit keine Chance für eine
argumentative Erörterung der Problematik, es bleibt ihnen nur der Weg
der direkten Handlung.
III. AUSBLICKEND
Nachdem zwei der 7 zu Priesterinnen geweihten Frauen nun die
apostolische Sukzession und damit die Verantwortung für die Weitergabe
der Ämter haben, war das nächste Ziel sein, die apostolische
Sukzession zu den Frauen (Theologinnen, Ordensfrauen) in die anderen 4
Erdteile der Welt zu tragen: Frauen aus Amerika, Afrika, Australien und
Asien sind bereit, rk Priesterinnen zu werden und in ihren Reihen eine
Frau, die für Leitungsarbeit geeignet ist, zu einer rk Bischöfin zu
wählen.
Rein vorsorglich wurde bereits eine weitere Bischöfin im Geheimen
geweiht. So ist die apostolische Sukzession für die Frauen gesichert.
IV. GRUNDSÄTZLICH
1. Die Frauen versichern, dass sie keine Konfrontation mit der rk Kirche
beabsichtigen. Sie sind zu diesen deutlichen Schritten gezwungen, weil
die Amtskirche ein Diskussionsverbot über die Frauenordination verhängt
hat. Eine sachliche Auseinandersetzung mit Herantragen von Argumenten
von jeder Seite würde von den Frauen bevorzugt. Da die
Glaubenskongregation jedoch den Dialog verweigert, bleibt den Frauen
nur das direkte Handeln.
2. Die Frauen sind jederzeit bereit, sich mit Papst oder Präfekt zu
treffen oder in einer Kommission über die Problematik der
Frauenordination in der rk Kirche zu sprechen.
3. Die Frauen handeln nicht gegen Bibel und Evangelium: Die Ablehnung
des Frauenpriestertums ist ein Irrtum der späten Amtskirche und kein
von Christus her festgelegtes Gesetz. So wie es früher hieß, dass die
Zeugung von weiblichen Menschen auf "schlechte Winde" zurückzuführen
ist, so hat sich jede Abweisung der Frauen für Leitungsämter in der rk
Kirche als unsachlich und nicht begründet erwiesen. Die Logik und die
Auffassung, dass Frauen wertvolle und wichtige Mitglieder der
menschlichen Gemeinschaft sind, verlangt von den Frauen, die
Gleichberchtigung der Frau in der rk Kirche zu verwirklichen.
Dr. Gisela Forster, Sprecherin für Deutschland
Christine Mayr-Lumetzberger, Sprecherin für Österreich
7. August 2003 Dr. Patricia Fresen aus Südafrika wird in Barcelona zur
röm.-kath. Priesterin geweiht
vom 5. bis 9. August 2003 treffen 700 Frauen aus der ganzen Welt im Rahmen der 2. europäischen Frauensynode. Am 7. August 2003 wird Frau Dr. Patricia Fresen aus Südafrika zur rk Priesterin geweiht.
Am 27. Juni 2003 ließen sich Dr. Gisela Forster und Christine Mayr-Lumetzberger und N.N. zu Bischöfinnen in einer „Katakombenweihe“ weihen. Das bedeutet, dass nach wie vor die Namen der weihenden Bischöfe nicht publiziert werden können, da sie sonst umgehend mit Repressalien von Seiten der Amtskirche rechnen müssen.
Dass diese Bischofsweihe so schnell erfolgte, liegt mitunter daran, dass es auf Wunsch dieser männlichen Bischöfe geschah, da laut ihren Aussagen, der Vatikan ihnen bereits auf der Spur sei und wir Frauen nicht bei unseren weiterem Voranschreiten jedes Mal neu mühsam Bischöfe suchen müssen, die bereit wären Frauen zu weihen.
Zunächst wurden Dr. Ida Raming und Dr. Iris Müller gefragt, ob sie das Amt der Bischöfin wahrnehmen würden. Sie lehnten es aber damals aus Altersgründen ab.
Wie immer ist aber alles gut dokumentiert und notariell beglaubigt worden und kann zu gegebener Zeit hervorgeholt werden.
Genau ein Jahr nach der Weihe verabredeten sich die Frauen wieder in Passau, um noch einmal auf einer Schifffahrt ihrem großen Schritt zu Gedenken.
Leider konnten aus gesundheitlichen Gründen nicht alle daran teilnehmen.
In einem sehr kleinen Rahmen nutzten sie auch diesen Termin, um auf ihr Anliegen und ihre Forderung aufmerksam zu machen. Diese Aktion und auch die Fahrt auf dem Schiff wurden von uns Fremden Personen beobachtet und durchgängig gefilmt.
Erstmalig zeigten Dr. Gisela Forster und Christine Mayr-Lumetzberger auch außerhalb anhand von selbstgestalteten Kreuzen und Ringen, wofür sie einstanden.
Jedes „äußere Zeichen“ hat einen Entwicklungsprozess und eine ganz eigene Aussagekraft.
Neue Ausbildungsgruppe
Es startet eine neue
Ausbildungsgruppe, erstmalig unter Leitung von Dr. Patricia Fresen. Damals begannen 2 junge Frauen (Regina Ladewig und Astrid Indriciane) ihre Ausbildung.
Immer wieder gab es interessierte Gäste, die uns kennen lernen wollten bzw. sich zu Ihnen in Ihr Haus einluden. Im Laufe dieser Ausbildungsgruppe stießen noch weitere Frauen dazu.